Lieferbedingungen

1. Allgemeines

Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der
Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.

2. Bestellungsannahme

Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung von der Lieferpflicht entbunden, ohne dass deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.

3. Die Preise sind freibleibend

Zur Verrechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Bei Überschreitung des Zieles von
45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem Basiszinssatz zu zahlen.
Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt,
so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet. Entstandene Mahnkosten werden in Rechnung gestellt. Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.

4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik

Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird. Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.

5. Lieferzeit

Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.

6. Mängelrüge

Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Kleine Abweichungen in Form und Dekor können nicht beanstandet werden. Für Mängel haftet der Verkäufer grundsätzlich für die Dauer von einem Jahr.

7. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum. Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigen Geschäftsbetrieb zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet, Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen. Bei einer Weiterveräußerung (auch nach Fremddekoration von gelieferter Weißware) tritt der Käufer sicherungshalber schon jetzt die aus dem Weiterverkauf ihm entstehenden Forderungen gegen Dritte – ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle – bis zur vollständigen Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab. Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen. Für den Fall einer Insolvenz treten die Porzellanfabriken Christian Seltmann GmbH und die Porzellanfabrik Tettau GmbH ihre Ansprüche gegenseitig einander ab. Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen, einschließlich angemessener Bearbeitungskosten um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende Sicherheit frei. Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen, ohne dass es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf. Im Falle einer Beteiligung an Präsentationen erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsunfähigkeit ausdrücklich auf die gesamte Präsentation.

8. Undekorierte Ware

darf ohne unsere Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.

9. Erfüllungsort

für Lieferung und Zahlung ist Weiden i. d. Opf. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma Weiden i. d. OPf.


Porzellanfabriken
Christian Seltmann GmbH
Christian-Seltmann-Straße 59–67 · 92637 Weiden i. d. OPf.
Postfach 2040 · 92610 Weiden i. d. OPf.
Telefon: (0049) 961/204-0 · Telefax: (0049) 961/204-116
Sitz: Weiden i. d. OPf. – Registergericht: Amtsgericht Weiden i. d. OPf., HRB 27
Geschäftsführer: Christian R. W. Seltmann, Josef Kallmeier